Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Wartung, technische Prüfung und Instandsetzung

Gemäß der geltenden Richtlinie DIN 18232-2 sind Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, die Funktionsfähigkeit durch regelmäßige Wartungen überprüfen und sicherstellen zu lassen. Die regelmäßige Wartung stellt auch sicher, dass die installierten natürlichen Rauchabzugsanlagen technisch und wirtschaftlich einwandfrei funktionieren, und das Haftungsrisiko im Schadensfall verringert wird.

Diese Wartungen sollten nach Herstellerangaben (1-mal jährlich) erfolgen. Bei besonders Schmutz- und staubbelasteten Betriebsstätten sollten die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden.

Dabei werden die NRWG mit ihren Betätigungs- und Steuerelementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und Ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt.

Ihr Ansprechpartner

Lars Waldhecker
Lars Waldhecker
Brandschutz-Service

Tel.: 0251 14161-19
service(at)brinck-brandschutz-center.de